Gesetzliche oder private Anrechte auf Altersversorgung, die Ehepartner während ihrer Ehezeit erwerben, gehören nach dem Willen des Gesetzgebers beiden Partnern zu gleichen Teilen. Im Fall einer Scheidung werden diese Anrechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Jeder erhält die Hälfte von jedem Anrecht.
Das Familiengericht ermittelt alle Anrechte, die Sie durch Berufstätigkeit während der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten haben, also
Als Versorgungswerk sind wir verpflichtet, uns am Verfahren als Versorgungsträger zu beteiligen und dem Familiengericht verschiedene Angaben mitzuteilen.
Auf dieser Grundlage trifft das Gericht eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich und informiert die jeweiligen Versorgungsträger. Dabei gilt in der Regel
Sobald die Entscheidung rechtskräftig wird, vermindert sich Ihr Anrecht im Versorgungswerk entsprechend. Über die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung erhalten Sie von uns einen Bescheid. Gleichzeitig wird ein zweites, von Ihnen unabhängiges „Rentenkonto“ im Versorgungswerk eingerichtet, selbst dann, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin dem ärztlichen Berufsstand nicht angehört.
Ja, natürlich. Bereits mit dem Bescheid senden wir Ihnen erste Informationen über Ihre Möglichkeiten, die Minderung Ihrer Anwartschaft durch zusätzliche Zahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Gerne nehmen wir uns auch persönlich Zeit für Sie. Sprechen Sie uns an.