Grundsätzlich hat jede selbstständige Ärztin und jeder selbstständige Arzt monatlich die allgemeine Versorgungsabgabe zu entrichten. Diese entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel.
Bei der Festlegung der Beiträge für Selbstständige unterscheiden wir zwischen
niedergelassenen und auf Honorarbasis tätigen Ärztinnen und Ärzten. Die Versorgungsabgaben ergeben sich
Sind Sie sowohl auf Honorarbasis als auch in eigener Niederlassung ärztlich tätig, prüfen wir gerne, welche Beitragsveranlagung für Sie zutrifft. Maßgebend hierbei ist, welche der beiden Tätigkeiten Sie zeitlich überwiegend ausüben.
Die Versorgungsabgaben sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.
Bei niedergelassen Ärztinnen und Ärzten ist auch ein Einzug von ihrem Konto bei der Kassenärztlichen Vereinigung möglich.
Auch beim teilweisen Beitragserlass für Selbstständige unterscheiden wir zwischen
niedergelassenen und auf Honorarbasis tätigen Ärztinnen und Ärzten.