Frau sitzt am Tisch und liest einen BriefFrau sitzt am Tisch und liest einen BriefFrau sitzt am Tisch und liest einen Brief

Steuerlich relevante Informationen über Ihre Rente geben wir Ihnen gerne schriftlich

Wozu brauche ich eine Rentenbezugsmitteilung?

Mehr und mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wir als Ihr Versorgungswerk möchten Ihnen das Ausfüllen der Steuervordrucke erleichtern und stellen Ihnen deshalb gerne eine kostenlose Bescheinigung aus – die Rentenbezugsmitteilung. Diese enthält

  • alle steuerrechtlich relevanten Beträge und Daten

  • Hinweise, wo Sie die Angaben im Steuerformular eintragen können

Wie und wann bekomme ich eine Rentenbezugsmitteilung?

Geben Sie uns Bescheid, wenn Sie die Bescheinigung das erste Mal benötigen. Danach senden wir Ihnen diese automatisch jährlich neu mit den aktuellen Daten zu.

Die Rentenbezugsmitteilung für das vorausgegangene Kalenderjahr erhalten Sie jeweils ab dem 1. März des Folgejahres.

Bitte beachten Sie:

Als berufsständisches Versorgungswerk sind wir ein Träger der Rentenversicherung und deshalb gesetzlich verpflichtet, Ihren Rentenbezug jährlich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Diese wiederum leitet die gemeldeten Rentenbezüge an die Landesfinanzämter weiter.