Aktuelle Beiträge
2021 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze.
03.01.2021
Berliner Ärzteversorgung unterzeichnet die (UN) PRI
Kapitalanlage: Nachhaltigkeit
17.12.2020
Wie hätten Sie es denn gern?
Aktuelle Satzungsänderung erweitert die Wahlmöglichkeiten für den Ruhestand
22.09.2020
Quartiersentwicklung in Berlin Schöneberg - Es darf eingezogen werden
Kapitalanlage: Immobilien
15.09.2020
Frischer Wind im DRV-Befreiungsverfahren
Elektronisches Befreiungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung soll 2022 starten
08.09.2020
Was lange währt wird doch noch gut: Für Satzungsänderungen ist die 12-köpfige Vertreterversammlung des Versorgungswerks zuständig. Nachdem die für Ende März geplante Sitzung der Vertreterversammlung wegen der Covid – Pandemie abgesagt werden musste, konnte die Sitzung schließlich im Juni unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden.
Herzstück der beschlossenen Satzungsänderungen ist die Einführung der sogenannten „aufgeschobenen Altersrente“. Die Versicherten haben nunmehr die Möglichkeit, den Beginn der Altersrente wahlweise bis zu 36 Monate über das Datum des regulären Beginn der Altersrente aufzuschieben. Die Satzungsänderung wurde inzwischen von der Aufsichtsbehörde genehmigt, anschließend ausgefertigt und im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Damit steht diese neue Wahloption allen Mitgliedern sofort zur Verfügung.
Durch einen Aufschub erhöht sich die bisherige Rentenanwartschaft durch zwei Faktoren:
Um diesen Doppeleffekt zu erreichen, müssen während des Aufschubs Rentenbeiträge weiterentrichtet werden, zum Beispiel weil man weiterhin eine ärztliche Tätigkeit ausübt. Hinzuverdienstgrenzen gibt es nicht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Tätigkeit einzustellen und trotzdem die Altersrente aufzuschieben. Dann allerdings erfolgt keine Verrentung zusätzlicher Beiträge, die Rente steigert sich also in diesem Fall „nur“ um 0,45%-Punkte pro Aufschubmonat.
Mit der Einführung des Rentenaufschubs sind nunmehr die Instrumente für die flexible Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand komplett und die Mitglieder haben die Qual der Wahl:
Wenn Sie Fragen zu der einen oder anderen Wahlmöglichkeit haben, zögern Sie nicht, sich an die Verwaltung zu wenden. Wir beraten Sie gern!