Rente - Das hat sich zum 1. März geändert

Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar

Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben zum 1. Januar 2023 ihre Zusatzbeiträge angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist um 0,3 Prozent gestiegen - auch für Rentnerinnen und Rentner. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung spüren diese - anders als Berufstätige - die Erhöhung aber erst zwei Monate später.

Grundsätzlich müssen Sie als pflichtversicherte Rentnerin oder Rentner von Ihrer Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Erhöht Ihre Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, sinkt also Ihre ausgezahlte Nettorente. Nur eben nicht sofort. Erst seit März erhalten Sie Ihre Rente in der verringerten Höhe ausgezahlt.

Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen dagegen den neuen Zusatzbeitrag bereits seit Januar 2023.