Rente - Das hat sich zum 1. März geändert
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
16.03.2023
Infrastruktur trifft Nachhaltigkeit
Berliner Ärzteversorgung zeichnet großen Infrastrukturfonds
05.03.2023
Update: Energiepreispauschale für Rentner
Arbeits- und Sozialminister der Länder teilen Auffassung der Versorgungswerke
07.02.2023
Vorsicht: „Falsche“ Anrufer
Unbekannte geben sich am Telefon als Mitarbeiter der Berliner Ärzteversorgung aus
25.01.2023
DRV-Befreiung nur noch elektronisch
Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt
02.01.2023
Erweiterung des Mitglieder-Portals – Neue Funktionen, die bei der Steuerersparnis helfen können
Beitragskonto und Zuzahlungsrechner erweitern das Portalangebot
11.12.2022
Energiepreispauschale für Rentner
Großer Ärger mit der Politik
23.11.2022
Minijobs und Midijobs -
alles neu ab 01.10.2022
13.09.2022
Mein Portal
Neue Funktionen - nutzen Sie die Vorteile
29.05.2022
Anwartschaftsmitteilungen
Ihre Renteninformation kommt im Mai
06.04.2022
Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben zum 1. Januar 2023 ihre Zusatzbeiträge angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist um 0,3 Prozent gestiegen - auch für Rentnerinnen und Rentner. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung spüren diese - anders als Berufstätige - die Erhöhung aber erst zwei Monate später.
Grundsätzlich müssen Sie als pflichtversicherte Rentnerin oder Rentner von Ihrer Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Erhöht Ihre Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, sinkt also Ihre ausgezahlte Nettorente. Nur eben nicht sofort. Erst seit März erhalten Sie Ihre Rente in der verringerten Höhe ausgezahlt.
Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen dagegen den neuen Zusatzbeitrag bereits seit Januar 2023.