Energiepreispauschale für Rentner

Großer Ärger mit der Politik

Anfang September verkündete die Ampel-Koalition, dass auch Rentnerinnen und Rentner in den Genuss der Energiepreispauschale von 300 Euro kommen sollen.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Zahlung an Rentenempfänger Berufsständischer Versorgungswerke ablehnt. Grund hierfür sei die Regelungskompetenz auf Länder- und nicht auf Bundesebene. Die Bundesländer haben aber bislang nicht signalisiert, dass sie bereit sind, die Finanzierung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu übernehmen, weil es sich um eine Entlastung aus Steuermitteln handele, wofür der Bund zuständig sei.

Dieses Vorgehen der Politik ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Rentnerinnen und Rentner gemäß Artikel 3 Absatz I des Grundgesetzes verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke hat Bundesminister Hubertus Heil sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der sechzehn Bundesländer angeschrieben, auf die Verletzung des Art. 3 Abs. I GG hingewiesen und eine Erklärung der Kostenübernahme verlangt. Die Bundesländer teilen offenbar die Rechtsauffassung des Bundes nicht und haben am 28.10.2022 im Bundesrat einen Prüfauftrag beschlossen, wie Mitglieder von Versorgungswerken in weitere Entlastungspakete einbezogen werden können. Dieses Vorgehen verschiebt die Problematik jedoch nur in die Zukunft und beendet die Ungleichbehandlung noch nicht.

Die verbandspolitischen Bemühungen auf der politischen Bühne sind derzeit nicht abgeschlossen, sodass der nächste Schritt – eine Verfassungsbeschwerde – aktuell noch nicht gegangen werden kann, aber als ultima ratio in Betracht kommt.