"Friedenauer Höhe" feiert Richtfest
Neues Wohnquartier in Berlin erreicht termingerecht den Rohbauzustand
01.05.2023
Rente - Das hat sich zum 1. März geändert
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
16.03.2023
Infrastruktur trifft Nachhaltigkeit
Berliner Ärzteversorgung zeichnet großen Infrastrukturfonds
05.03.2023
Update: Energiepreispauschale für Rentner
Arbeits- und Sozialminister der Länder teilen Auffassung der Versorgungswerke
07.02.2023
Vorsicht: „Falsche“ Anrufer
Unbekannte geben sich am Telefon als Mitarbeiter der Berliner Ärzteversorgung aus
25.01.2023
DRV-Befreiung nur noch elektronisch
Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt
02.01.2023
Erweiterung des Mitglieder-Portals – Neue Funktionen, die bei der Steuerersparnis helfen können
Beitragskonto und Zuzahlungsrechner erweitern das Portalangebot
11.12.2022
Energiepreispauschale für Rentner
Großer Ärger mit der Politik
23.11.2022
Minijobs und Midijobs -
alles neu ab 01.10.2022
13.09.2022
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Neue Funktionen - nutzen Sie die Vorteile
29.05.2022
Anfang September verkündete die Ampel-Koalition, dass auch Rentnerinnen und Rentner in den Genuss der Energiepreispauschale von 300 Euro kommen sollen.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Zahlung an Rentenempfänger Berufsständischer Versorgungswerke ablehnt. Grund hierfür sei die Regelungskompetenz auf Länder- und nicht auf Bundesebene. Die Bundesländer haben aber bislang nicht signalisiert, dass sie bereit sind, die Finanzierung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu übernehmen, weil es sich um eine Entlastung aus Steuermitteln handele, wofür der Bund zuständig sei.
Dieses Vorgehen der Politik ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Rentnerinnen und Rentner gemäß Artikel 3 Absatz I des Grundgesetzes verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke hat Bundesminister Hubertus Heil sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der sechzehn Bundesländer angeschrieben, auf die Verletzung des Art. 3 Abs. I GG hingewiesen und eine Erklärung der Kostenübernahme verlangt. Die Bundesländer teilen offenbar die Rechtsauffassung des Bundes nicht und haben am 28.10.2022 im Bundesrat einen Prüfauftrag beschlossen, wie Mitglieder von Versorgungswerken in weitere Entlastungspakete einbezogen werden können. Dieses Vorgehen verschiebt die Problematik jedoch nur in die Zukunft und beendet die Ungleichbehandlung noch nicht.
Die verbandspolitischen Bemühungen auf der politischen Bühne sind derzeit nicht abgeschlossen, sodass der nächste Schritt – eine Verfassungsbeschwerde – aktuell noch nicht gegangen werden kann, aber als ultima ratio in Betracht kommt.