Ausschnitt: Zwei Senioren halten sich an den HändenAusschnitt: Zwei Senioren halten sich an den HändenAusschnitt: Zwei Senioren halten sich an den Händen

Im Todesfall sind wir für die Familien unserer Mitglieder da

Wie unterstützt die Berliner Ärzteversorgung die Angehörigen, wenn ein Mitglied stirbt?

Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerks stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen von der Berliner Ärzteversorgung:

  • Ehegatten oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner

  • anspruchsberechtigte Kinder

Bitte beachten Sie:

  • Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt

    Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, damit er rückwirkend gilt. Anderenfalls beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs.

  • Die Hinterbliebenenrenten werden ab Beginn des Monats bezahlt, der auf den Sterbemonat des Mitglieds folgt

  • Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt

    Zur Hinterbliebenenrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Als Witwe beziehungsweise Witwer erhalten Sie eine Rente in Höhe von  55% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente beziehungsweise der vom verstorbenen Mitglied bezogenen Rente.

Wenn Sie eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

  •  den Antrag auf Hinterbliebenenrente 

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 15% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Halbwaisenrente 15% dieser Rente. 

Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 30% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Vollwaisenrente 30% dieser Rente.

Wenn Sie eine Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

    beziehungsweise beider Elternteile, wenn Sie Vollwaise sind 

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente 

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben