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Unsere Kapitalanlage bewegt sich innerhalb gesetzlicher Leitplanken

Welche gesetzlichen Bestimmungen muss die Berliner Ärzteversorgung bei der Kapitalanlage beachten?

Die Kapitalanlagen der Berliner Ärzteversorgung unterliegen den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der sogenannten Anlageverordnung und der Heilberufsversorgungswerk-Aufsichtsverordnung (VersWerkVO Berlin) . Diese legen fest, dass das Vermögen so zu diversifizieren ist, dass 

  • eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität 

  • bei jederzeitiger Liquidität des Versorgungswerkes

  • unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Kapitalanlagen

erreicht wird. Die Anlageverordnung gibt uns bestimmte Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen vor. Sie legt also fest, wie viel Prozent unseres Kapitals wir mindestens in die jeweilige Asset Klassen investieren müssen oder höchstens investieren dürfen. Innerhalb dieser regulatorischen Bedingungen können wir als Versorgungswerk frei entscheiden, wie wir quantitativ und qualitativ unsere Asset Allokation implementieren.

Hinweis: Der in den Verordnungen genannte § 54 VAG ist in der aktuellen Version des VAG der § 215 .