Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, trägt die Berliner Ärzteversorgung mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese
Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 70% der monatlichen Anwartschaft auf Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Leistungsfalls erreicht haben.
Dieser Betrag erhöht sich für jedes berechtigte Kind um einen Kinderzuschuss von 10%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.
Eine Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit wird für längstens drei Jahre gezahlt. Ein Weiterzahlungsantrag kann nach Ablauf der Zeitrente gestellt werden. Um in diesem Fall eine nahtlose Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, sollte dies mindestens drei Monate vor dem Ablauf der Zeitrente erfolgen.
Eine unbefristete Rente wird gewährt, sofern nach der Prognose nicht davon auszugehen ist, dass die Berufsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Eine Dauerrente wird auch gewährt, wenn Sie zuvor bereits befristete Zeitrenten über einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren bezogen haben.