Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsabgaben, die unsere Mitglieder entrichten.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich zu Gunsten der Berliner Ärzteversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an der Versorgungsabgabe zu beteiligen.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsabgaben zur Berliner Ärzteversorgung in Höhe von 2/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglichst unverzüglich über die Berliner Ärzteversorgung zu beantragen. Übermitteln Sie uns bitte einfach
Wird von Ärztinnen oder Ärzten eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsabgaben an die Berliner Ärzteversorgung beantragt werden.