Gerollte Euroscheine und EuromünzenGerollte Euroscheine und EuromünzenGerollte Euroscheine und Euromünzen

Unsere Beiträge berücksichtigen Ihre berufliche Situation

Welche Versorgungsabgaben bezahle ich als Mitglied der Berliner Ärzteversorgung?

Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsabgaben, die unsere Mitglieder entrichten.

Beispiel für abhängig Beschäftigte, also angestellte Ärztinnen und Ärzte

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich zu Gunsten der Berliner Ärzteversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten 

  • Versorgungsabgaben in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an der Versorgungsabgabe zu beteiligen.


Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsabgaben zur Berliner Ärzteversorgung in Höhe von 2/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglichst unverzüglich über den Link 

elektronisch zu stellen.

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer. 

Übrigens:

Wird von Ärztinnen oder Ärzten eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsabgaben an die Berliner Ärzteversorgung beantragt werden.