Wenn Sie sich nicht nur vorübergehend, zum Beispiel für einen Urlaub, im Ausland aufhalten,
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Berliner Ärzteversorgung. Hierfür und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalts Mitglied der Ärztekammer Berlin bleiben oder nicht.
Beabsichtigen Sie eine Geschäftsreise ins europäische Ausland, die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen oder ins Vereinigte Königreich, sollten Sie Ihre A1-Bescheinigung nicht vergessen. Ganz egal, ob für ein kurzes Meeting oder eine Fortbildung: bei einer Kontrolle beim Grenzübertritt müssen Sie das Dokument vorzeigen und sollten es daher auf jeden Fall bei sich tragen. Der Grund ist ganz einfach: Die A1-Bescheinigung weist nach, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Damit können Sie die Sozialversicherungspflicht in Deutschland nachweisen und eine Anmeldung im Ausland entfällt automatisch.
Seit Januar 2019 muss der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung elektronisch über das Portal „sv.net“ beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Die Weiterbearbeitung der Anträge erfolgt nach automatischer Weiterleitung im elektronischen Verfahren durch:
In der elektronischen Formularmaske ist die so genannte erweiterte Mitgliedsnummer einzutragen. Diese setzt sich zusammen aus:
Als Mitglied des Versorgungswerkes finden Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer in "Mein Portal".
Als Arbeitgeber können Sie die erweiterte Mitgliedsnummer durch die Webseite der DASBV GmbH generieren lassen: