Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen (§20)
Rehabilitation bedeutet, jemanden wieder in den alten Stand zu versetzen.
Bezogen auf Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit übernimmt die Berliner
Ärzteversorgung bei einem Mitglied in notwendigen Fällen auf Antrag einen
einmaligen oder wiederholten Zuschuss zu medizinischen Maßnahmen, die dazu
beitragen sollen, Ihre Erwerbsfähigkeit als Ärztin/Arzt wieder herzustellen
oder eine bereits eingetretene Minderung dieser zu mildern oder die
Verschlimmerung des zu Grunde liegenden Krankheitsbildes zu verhindern.
Als Partner und Dienstleister beraten wir Sie gern zu den sich ergebenden
bürokratischen Hürden, die zu überwinden sind.
So ist zum Beispiel zu beachten, dass die Leistungen anderer Träger, wie Ihrer
Krankenkasse oder der Beihilfe, vorrangig in Anspruch zu nehmen sind und deren
Bescheide über eine Kostenbeteiligung oder -ablehnung dem Antrag bei der
Ärzteversorgung beizufügen sind. Ebenso ist der Antrag grundsätzlich
mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme bei uns einzureichen. Zu
Ausnahmen und Besonderheiten bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden,
damit wir Ihre Fragen zusammen klären können.
Die notwendigen Formulare zu den einzelnen Anträgen können Sie hier
herunterladen:
Formantrag
Befundbericht AHB
Befundbericht REHA
REHA-Richtlinien
Satzungsauszug
Merkblatt
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