Berufsunfähigkeit (§10)
Wenn es gar nicht mehr weitergeht: Im Falle der Berufsunfähigkeit sind wir auch
für Sie da, damit Sie adäquat gegen die materiellen Folgen der
Berufsunfähigkeit abgesichert sind.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage
sind, eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben, unabhängig von
den Kriterien, die Sie erfüllen müssten, um Ihrer letzten Tätigkeit
nachzugehen. Das Krankheitsbild muss also einer vollständigen Berufsunfähigkeit
entsprechen. Die Berliner Ärzteversorgung verweist Sie - anders als die
gesetzliche Rentenversicherung - nicht auf andere Berufe, die Sie ggfs. noch
ausüben könnten. Maßgebend ist einzig und allein, ob Sie noch Tätigkeiten im
ärztlichen Betätigungsspektrum ausüben können.
Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit muss aus Gründen der Berufsunfähigkeit
nachweislich eingestellt sein.
Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen stellen ein sehr sensibles Thema
dar, das eine große Bedeutung für Ihre weitere Zukunft erlangen kann. Aus
diesem Grunde bieten wir Ihnen hier das persönliche Beratungsgespräch an, das
Ihnen den Weg vom schriftlichen Antrag bis zur Rente aufzeigt und auch einen
unverbindlichen Ausblick auf die zu erwartende Rentenhöhe gibt. Ihre/n
Ansprechpartner/in können Sie der Rubrik "Kontakte" entnehmen.
Die notwendigen Merkblätter und Antragsformulare laden Sie bitte im Folgenden
herunter.
Formantrag
Ärztliches Zeugnis
Merkblatt
Merkblatt Kinderzuschuss
Weitergewährungsantrag BU-Rente
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