Altersrente (§9)
Ihre reguläre Altersrente beginnt nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Der
Rentenbeginn kann mit festgeschriebenen Abschlägen um maximal 5 Jahre gegenüber
dem regulären Rentenbeginn vorgezogen werden. Für die Jahrgänge 1950 bis
einschließlich 1960 wurde der reguläre Rentenbeginn schrittweise angehoben. Den
genauen Regelaltersrentenbeginn entnehmen Sie bitte Ihrer letzten
Anwartschaftsmitteilung.
Vorteilhaft ist, dass Sie während des Altersrentenbezugs keinen Beschränkungen
hinsichtlich eines Hinzuverdienstes unterliegen. Die Berufstätigkeit kann also
auch während des Rentenbezugs fortgeführt werden.
Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben zur Altersrente gewährleisten zu
können, sollte die Rente möglichst drei Monate vor dem beabsichtigten
Rentenbeginn beantragt werden. Das erforderliche Antragsformular können Sie im
Folgenden herunterladen.
Antrag auf Altersrente
Merkblatt zum Antrag
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