Altersrente (§9)

Ihre reguläre Altersrente beginnt nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Der Rentenbeginn kann mit festgeschriebenen Abschlägen um maximal 5 Jahre gegenüber dem regulären Rentenbeginn vorgezogen werden. Für die Jahrgänge 1950 bis einschließlich 1960 wurde der reguläre Rentenbeginn schrittweise angehoben. Den genauen Regelaltersrentenbeginn entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Anwartschaftsmitteilung.

Vorteilhaft ist, dass Sie während des Altersrentenbezugs keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Hinzuverdienstes unterliegen. Die Berufstätigkeit kann also auch während des Rentenbezugs fortgeführt werden.

Um einen nahtlosen Übergang vom Erwerbsleben zur Altersrente gewährleisten zu können, sollte die Rente möglichst drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn beantragt werden. Das erforderliche Antragsformular können Sie im Folgenden herunterladen.

 Antrag auf Altersrente

 Merkblatt zum Antrag

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